Pflichten der Autoren
Originalität und Plagiat: Autoren sollten sicherstellen, dass sie vollständig originale Werke geschrieben haben, und wenn die Autoren die Arbeit und/oder Worte anderer verwendet haben, sollten diese angemessen zitiert oder zitiert werden. Solche Zitate und Zitate sollten in der Referenz oben im Artikel aufgeführt werden.
Mehrere Veröffentlichungen: Ein Autor sollte Manuskripte, die hauptsächlich kontinuierliche Forschung beschreiben, im Allgemeinen nicht in mehr als einer Zeitschrift oder Primärpublikation veröffentlichen. Das gleichzeitige Einreichen eines Manuskripts bei mehr als einer Zeitschrift stellt unethisches Geschäftsverhalten dar und ist inakzeptabel.
Quellenangabe: Die korrekte Anerkennung der Arbeit anderer sollte gefördert werden. Autoren sollten Veröffentlichungen zitieren, die geeignet sind, den Charakter des angeblichen Werks zu bestimmen.
Autorenschaft des Papiers: Die Autorenschaft sollte auf Personen beschränkt sein, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung oder Interpretation der Studie geleistet haben, und wird als Co-Autoren aufgeführt. Andere, die an bestimmten wesentlichen Aspekten der wissenschaftlichen Forschung beteiligt waren, sollten anerkannt oder als Mitwirkende aufgeführt werden.
Korrespondierender Autor: Korrespondierender Autor ist der Autor, der für menschliche Aktivitäten mit der Zeitschrift zur Veröffentlichung verantwortlich ist. Der korrespondierende Autor sollte sicherstellen, dass alle zutreffenden Co-Autoren und keine ungeeigneten Co-Autoren in der Arbeit aufgeführt sind. Alle Co-Autoren haben die endgültige Version des Papiers gesehen und genehmigt und haben sich für die Einreichung zur Veröffentlichung ausgesprochen.
Angabe der Finanzierungsquellen: Die Finanzierungsquellen für die im Artikel erwähnte Analyse sollten am Anfang des Artikels rechtzeitig angegeben werden.
Offenlegung und Interessenkonflikte: Alle Autoren sollten in ihrem Manuskript alle finanziellen oder alternativen inhaltlichen Interessenkonflikte offenlegen, die so ausgelegt werden könnten, dass sie die Ergebnisse oder die Interpretation ihres Manuskripts beeinflussen.
Grundlegende Fehler in gedruckten Werken: Sobald ein Autor einen schwerwiegenden Fehler oder eine schwerwiegende Qualität in seinem eigenen gedruckten Werk entdeckt, ist es die Pflicht des Autors, die Zeitschriftenherausgeber oder den Verlag unverzüglich zu informieren und mit dem Herausgeber zusammenzuarbeiten, um das Papier zurückzuziehen oder zu korrigieren.
Pflichten der Gutachter
Beitrag der Kritik: Kritik hilft den Redakteuren bei der Auswahl redaktioneller Entscheidungen, während die redaktionelle Kommunikation mit dem Autor dem Autor auch dabei helfen kann, den Artikel bekannter zu machen.
Unqualifiziert für die Begutachtung oder Schnelligkeit: Jeder Gutachter, der sich für die Begutachtung des zugewiesenen Manuskripts unqualifiziert fühlt oder nicht in der Lage ist, eine zeitnahe Begutachtung abzugeben, sollte die Herausgeber informieren und ihn/sie von der Begutachtungsmethode entbinden.
Vertraulichkeit: Manuskripte, die zur Begutachtung eingehen, sollten als vertrauliche Dokumente behandelt werden. Sie dürfen anderen nicht gezeigt oder mit ihnen erwähnt werden, es sei denn, dies wurde von den Chefredakteuren genehmigt. Durch Kritik gewonnene privilegierte Daten oder Ideen sollten uneingeschränkt vertraulich behandelt und nicht zum privaten Vorteil genutzt werden.
Maßstäbe für gesundes Urteilsvermögen: Bewertungen sollten objektiv durchgeführt werden. Persönliche Kritik am Autor wird nicht geäußert. Gutachter sollten ihre Ansichten klar kategorisieren und mit unterstützenden Argumenten versehen.
Quellenangabe: Gutachter sollten relevante gedruckte Arbeiten identifizieren, die von den Autoren nicht zitiert wurden. Jede Aussage, über die bereits an anderer Stelle berichtet wurde, sollte in der Mitte des entsprechenden Zitats stehen. Ein Rezensent sollte gemeinsam mit dem Chefredakteur jede wesentliche Ähnlichkeit oder Überschneidung zwischen dem betreffenden Manuskript und dem anderen gedruckten Dokument darüber informieren, dass er persönliche Informationen benötigt.
Interessenkonflikt: Gutachter sollten es ablehnen, Manuskripte zu begutachten, bei denen Interessenkonflikte auftreten, die sich aus konkurrierenden, kooperativen oder alternativen Beziehungen oder Verbindungen zu einem der Autoren ergeben.
Pflichten der Redakteure
Entscheidung über die Veröffentlichung von Artikeln: Die Herausgeber von Revues sind dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob die bei der Zeitschrift eingereichten Artikel gedruckt werden sollen. Die Herausgeber könnten sich auch an den Richtlinien der Redaktion der Zeitschrift orientieren, die solchen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Beleidigung, Verletzung und Plagiat unterliegt. Die Redakteure können sich bei der Erstellung dieser Aufforderung an die Gutachter wenden. Selbst in Fällen, in denen die Peer-Reviews positiv ausfallen, können die Herausgeber die Veröffentlichung des Artikels ablehnen oder dem Autor zusätzliche Kommentare zur Änderung des Artikels geben. Sollte die endgültige Fassung die Redaktion nicht überzeugen, ist ihre Veröffentlichung abzulehnen. Die letzte Entscheidung bezüglich der Veröffentlichung liegt bei den Herausgebern.
Fairplay: Manuskripte werden ausschließlich nach ihrem intellektuellen Nutzen bewertet.
Vertraulichkeit: Die Herausgeber und alle Redaktionsmitarbeiter sollten keine Informationen über das eingereichte Manuskript an Dritte weitergeben, außer an den entsprechenden Autor, Rezensenten, potenzielle Rezensenten, andere Redaktionsberater und den Herausgeber.
Offenlegung und Interessenkonflikte: Unveröffentlichte Materialien, die während eines eingereichten Manuskripts offengelegt werden, sollten nicht von jemandem verwendet werden, der das Manuskript gelesen hat, während er es in seiner eigenen Analyse ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors verarbeitet