„Werbung“ und „Werbung“ beziehen sich auf die Bereitstellung von Raum zur Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen gegen Bezahlung oder eine andere Gegenleistung. Beispiele für Online-Werbung sind Banner, Buttons und jede andere Art von Werbematerial, fest oder animiert, mit oder ohne Hyperlinks.
Unter „redaktionellen Inhalten“ versteht man Inhalte, bei denen es sich nicht um Werbung handelt.
„Wissenschaftliche Veröffentlichungen“ beziehen sich auf Veröffentlichungen, die von Experten begutachtet werden, auf Ärzte ausgerichtet sind und in erster Linie wissenschaftliche und forschungsbasierte Inhalte bieten, die sich an ein medizinisches Publikum richten.
„Sponsoring“ bezieht sich auf uneingeschränkte Bildungsstipendien oder andere Beiträge für Print- und Online-Veröffentlichungen, Produkte und Dienstleistungen, die bei der Produktion oder Werbung für Veröffentlichungen, Produkte oder Dienstleistungen helfen. Im Gegenzug wird die Unterstützung des Sponsors für einen bestimmten Zeitraum öffentlich anerkannt
Die Pulsus-Gruppe wirbt aktiv um Werbung und Sponsoring in Bezug auf ihre Online- und Printpublikationen in Anerkennung der Vorteile, die diese Werbung mit sich bringt. Der Erfolg und die Glaubwürdigkeit der Pulsus-Gruppe und ihrer Mitglieder müssen jedoch bei allen Werbeaktivitäten oberste Priorität haben. Es liegt im besten Interesse der Pulsus-Gruppe, ihrer Werbetreibenden und Sponsoren, sicherzustellen, dass die Produkte eine vertrauenswürdige und glaubwürdige Informationsquelle für Ärzte und andere bleiben. Werbemöglichkeiten werden nur dann wahrgenommen, wenn sie die redaktionelle Unabhängigkeit, die institutionelle Integrität und die Übereinstimmung mit der Mission und den Werten der Pulsus-Gruppe nicht beeinträchtigen. Es ist Werbetreibenden nicht gestattet, Einfluss auf den Inhalt unserer Produkte zu nehmen.
Obwohl Leser, Sponsoren und Werbetreibende möglicherweise allgemeine Informationen über den redaktionellen Inhalt einer bevorstehenden Veröffentlichung erhalten (z. B. Thementhemen, Richtlinien für die klinische Praxis, fortlaufende Reihen, Beilagen, Konferenzberichte), sind spezifische Details zum Inhalt bis zur Veröffentlichung vertraulich.
Das Erscheinen von Werbung oder Sponsoring gemäß diesen Richtlinien stellt weder eine Garantie noch eine Befürwortung von Ansprüchen für ein Produkt oder eine Dienstleistung dar, noch stellt es eine Befürwortung eines Herstellers, Händlers oder Promotors eines Produkts oder einer Dienstleistung dar.
Die Pulsus-Gruppe behält sich das Recht vor, die gesamte Werbung endgültig zu genehmigen und jede Werbung abzulehnen. Die Pulsus-Gruppe akzeptiert keine Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, die mit den von der Pulsus-Gruppe angebotenen Produkten oder Dienstleistungen konkurrieren, und wir akzeptieren auch keine Werbung für Produkte, die gegen die Richtlinien oder Werte der Pulsus-Gruppe verstoßen. Der Verkauf von Werbeflächen erfolgt nicht unter der Voraussetzung, dass anschließend bestimmte redaktionelle Inhalte erstellt werden. Die Annahme einer Werbung durch die Pulsus-Gruppe bedeutet nicht, dass die Werbung den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entspricht. Es liegt in der Verantwortung des Werbetreibenden, die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sicherzustellen.
Die Annahme und Veröffentlichung von Anzeigen erfolgt unter der Garantie der Agentur und des Werbetreibenden, dass beide zur Veröffentlichung des gesamten Inhalts und Gegenstands der Anzeige berechtigt sind.
Bei allen Anzeigen muss der Werbetreibende durch Markenzeichen oder Unterschrift eindeutig erkennbar sein.
Es wird zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten unterschieden. Jegliche Werbung, auch Advertorials, muss eindeutig als Werbung erkennbar sein und darf weder im Format noch im Erscheinungsbild mit redaktionellen Inhalten verwechselt werden.
Jegliche Bezugnahme auf die Pulsus-Gruppe oder eines ihrer Produkte in der Werbung bedarf jeweils der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Pulsus-Gruppe.
Die Tatsache, dass eine Werbung in einer Publikation, einem Produkt oder einer Dienstleistung erschienen ist, darf in der Begleitwerbung nicht erwähnt werden.
Es werden Anzeigen in jeder der folgenden Kategorien berücksichtigt.
1) Pharmazeutische Werbung – Werbung für verschreibungspflichtige oder nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, biologische Arzneimittel oder natürliche Gesundheitsprodukte.
Teilnahmeberechtigung
2) Werbung im Gesundheitswesen (nicht-pharmazeutisch) – Werbung für medizinische Geräte, nicht-pharmazeutische Produkte oder Dienstleistungen, die von Pharmaherstellern, gesundheitsbezogenen Organisationen oder Verbänden (einschließlich Regierung) bereitgestellt werden, und andere gesundheitsbezogene Produkte (z. B. EMR-Software)
Teilnahmeberechtigung
3) Werbung außerhalb des Gesundheitswesens – Werbung für Organisationen, Produkte oder Dienstleistungen, die nicht in eine der beiden vorherigen Kategorien fallen.
Teilnahmeberechtigung
Für die Platzierung von Werbung gelten die Grundprinzipien.
Die Platzierung redaktioneller Inhalte neben Werbung zu gleichen Produkten oder Themen wird in wissenschaftlichen Publikationen nach Möglichkeit vermieden. Wenn eine wissenschaftliche Veröffentlichung bestimmte Seiten für wiederholte Beiträge verwendet (z. B. als Hauptredaktion oder zur Hervorhebung interessanter Artikel in der Zeitschrift), sollte jede Platzierung von Werbung neben verwandten redaktionellen Inhalten als zufällig angesehen werden. Ausnahmen können erforderlich sein, wenn eine Veröffentlichung einem bestimmten Thema oder einem klinischen Problem erheblichen redaktionellen Raum einräumt; Solche Ausnahmen beeinträchtigen jedoch nicht die Grundprinzipien.
Anzeigen für Produkte und Dienstleistungen dürfen neben redaktionellen Inhalten zum gleichen Thema in Verbraucher- und Fachpublikationen platziert werden, sofern kein begründeter Rückschluss auf eine kommerzielle Verbindung oder Beziehung zwischen dem beworbenen Produkt oder der beworbenen Dienstleistung und dem Hersteller der Produkte besteht Dienstleistungen und die redaktionellen Inhalte der Pulsus-Gruppe.
Berechtigte Anzeigen können auf www.pulsus.com erscheinen. Zu den zulässigen Formaten gehören Bannerwerbung und gesponserte Links. Platzierungen werden nach Ermessen der Pulsus-Gruppe berücksichtigt.
Für die Platzierung von Werbung kommt auch die Platzierung im Zusammenhang mit lizenzierten Inhalten in Betracht, die die Pulsus-Gruppe Dritten zur Verfügung stellt.
Die Anzeige kann als Link fungieren oder einen Link zu einer anderen Website enthalten. Der Nutzer darf nicht auf eine andere Website weitergeleitet werden, es sei denn, er wählt dies durch Klicken auf den Werbelink. Die Zielwebsite wird angezeigt, sodass für den Benutzer ersichtlich ist, dass er Pulsus verlassen hat (z. B. durch Öffnen eines neuen Fensters oder Tabs für die Zielwebsite). Der Inhalt der Zielwebsite muss sich auf das in der Werbung präsentierte Produkt oder die angebotene Dienstleistung beziehen. Wenn die Anzeige auf eine Seite verweist, die sich nicht auf www.pulsus.com befindet, wird die Seite vor der Annahme der Anzeige überprüft. Jede Website, auf die eine Anzeige verlinkt ist, muss den Gesetzen und Vorschriften Kanadas entsprechen.
Die Pulsus-Gruppe ist weder für die auf der Zielwebsite bereitgestellten Inhalte verantwortlich, noch garantiert sie die Verfügbarkeit der Zielwebsite (die Möglichkeit für den Benutzer, den Inhalt der Zielwebsite anzuzeigen). Die Pulsus-Gruppe behält sich das Recht vor, Links zu anderen Websites nicht zu verlinken oder zu entfernen.